Daten erlauben nicht nur eine Optimierung der eigenen Geschäftsmodelle, sondern sie werden auch zu einem kommerzialisierbaren Wirtschaftsgut, mit dem Handel getrieben werden kann. Der Datenverkauf und Datenkooperationen generieren in vielen Branchen zusätzliche Umsätze. Der Datenaustausch („Data Sharing“) zwischen Unternehmen und die damit verbundenen Effizienzsteigerungen werden zu einem wichtigen Erfolgsfaktor, betriebs- wie auch volkswirtschaftlich. Daten sind der Rohstoff für die Nutzung von künstlicher Intelligenz – und diese ist keine Zukunftsmusik mehr, sondern in vielen Sektoren schon jetzt der maßgebliche Innovationstreiber.
Neben den technischen Fragestellungen ist die vertragsrechtliche Strukturierung der Datennutzung und -verwertung von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der Digitalisierung. Sowohl die Datengenerierung als auch die interne Nutzung und die spätere Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte oder das Data Sharing erfordern den Abschluss der passenden Verträge.
Andernfalls drohen massive rechtliche und steuerliche Nachteile.
Wir haben bereits eine Reihe von führenden Unternehmen bei ihrem Einstieg in die Data Economy beraten und verfügen über besondere Expertise.
Aus unserer Praxis:
Die Regulierung der digitalen Transformation und der KI
Viele Bereiche der digitalen Transformation sind Gegenstand staatlicher Regulierung; zu nennen sind hier beispielsweise die Regeln zu elektronischen Zahlungssystemen, zu Inhalten in sozialen Netzwerken, zu Pflichten der Betreiber von Online-Plattformen etc. Ein besonders aktuelles Beispiel ist die Regulierung der künstlichen Intelligenz (KI), also die Bestimmung der Geschäftsfelder, in denen KI nicht oder nur unter bestimmten Auflagen genutzt werden darf.
Wir unterstützen bei der Identifizierung dieser Risiken und bei der Entwicklung entsprechender Pläne, damit sich Geschäftsmodelle in dem regulatorischen Umfeld optimal entwickeln können.